Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Autoren angenommener Kurzgeschichten einen Verlagsvertrag erhalten, welcher einen Passus enthält, der uns das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zusichert. Das Exklusivrecht liegt so lange bei uns, bis der Vertrag ausläuft oder bis wir dieses Recht nicht mehr wahrnehmen. Das bedeutet, dass man das Recht zurückfordern kann, wenn wir den entsprechenden Titel nicht mehr vorrätig haben.
Vertragsinformation
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